Die HTV Wettkampfrichter weisen nochmals explizit darauf hin, das Kompressionsbekleidung (z.B. Carbon-Schwimmanzüge) beim Schwimmen lt. DTU Sportordnung nicht erlaubt sind.
Sofern medizinische Gründe vorliegen, müssen die Athleten dies vorab mit der HTV Einsatzleitung (Tobias Denzinger) besprechen und sich eine Ausnahmegenehmigung holen.