Hinweis der HTV Wettkampfrichter zu Kompressionsbekleidung

02/02/2024

Die HTV Wettkampfrichter weisen nochmals explizit darauf hin, das Kompressionsbekleidung (z.B. Carbon-Schwimmanzüge) beim Schwimmen lt. DTU Sportordnung nicht erlaubt sind.

Sofern medizinische Gründe vorliegen, müssen die Athleten dies vorab mit der HTV Einsatzleitung (Tobias Denzinger) besprechen und sich eine Ausnahmegenehmigung holen.

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