Hinweis der HTV Wettkampfrichter zu Kompressionsbekleidung
02/02/2024
Die HTV Wettkampfrichter weisen nochmals explizit darauf hin, das Kompressionsbekleidung (z.B. Carbon-Schwimmanzüge) beim Schwimmen lt. DTU Sportordnung nicht erlaubt sind.
Sofern medizinische Gründe vorliegen, müssen die Athleten dies vorab mit der HTV Einsatzleitung (Tobias Denzinger) besprechen und sich eine Ausnahmegenehmigung holen.
Diesen Beitrag teilen …




