DTU schließt Vereinbarung mit DIS ab

19/04/2008

Frankfurt /Köln: Die DTU hat als zweiter olympischer Spitzensportverband nach dem DLV mit Wirkung zum 01.04.2008 eine Kooperationsvereinbarung mit der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) geschlossen.

Inhalt dieser Kooperationsvereinbarung ist, dass Streitigkeiten zwischen der DTU und den Athleten, die einen Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen zum Gegenstand haben, an das Deutsche Sportschiedsgericht der DIS abgegeben werden.

In den letzten Tagen wurde allen Elitepassinhabern eine entsprechende Schiedsvereinbarung zur Unterzeichnung auf freiwilliger Basis übermittelt. Mehr als 2/3 der Athleten haben diese bereits unterzeichnet.

Vorteil einer solchen Vereinbarung ist, dass ein unabhängiges Gremium überparteilich entscheidet und die Schiedsrichter über eine sportbezogene Sachkunde und Erfahrung verfügen. Darüber hinaus ist die Schnelligkeit einer Entscheidungsfindung gewährleistet.

In diesem Zusammenhang wird die DTU auch ihre Satzung und die Antidopingordnung zeitnah anpassen.

Die DTU beschreitet damit einen richtungsweisenden Weg.

Diese Möglichkeit einer entsprechenden Schiedsvereinbarung soll ab 2009 allen Athleten der DTU eröffnet werden.

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