Die Antidopingkommission der Deutschen Triathlon Union hat entschieden, das Verfahren nach Art. 24 Antidopingordnung gegen den Athleten Lothar Leder einzustellen.
Nach eingehender Untersuchung und aufgrund mehrerer Gutachten konnte der Nachweis der Einnahme von verbotenen Substanzen oder die Anwendung verbotener Maßnahmen nicht geführt werden.
Claudia Wisser (Vizepräsidentin Recht)