Das Bitten der Frau Kraft auf Verkürzung ihrer Dopingsperre wurde zwar nicht erhört, dennoch wird die Sperre von 2 Jahren auf 1 Jahr verkürzt. Der Grund? Die DTU hatte lediglich vergessen, die Anti-Doping-Ordnung, die als Bestandteil der DTU-Satzung ins Vereinsregister hätte eingetragen werden müssen, dort einzutragen. Damit gilt die alte Doping-Ordnung, die eine Höchststrafe von einem Jahr vorsah.
Kommentar? Zwecklos!
Weitere Info´s unter www.3athlon.de oder www.dtu-info.de.