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DTU-Verbandsgericht versus Bundesligaausschuss

Das Verbandsgericht der DTU hat die Entscheidung des Bundesligaausschusses vom 30.08.2003 aufgehoben, wonach der SV Halle bei den Wettkämpfen in Witten und Schliersee disqualifiziert wurde. Der SV Halle hatte dort zwei Athleten eingesetzt, die lediglich für den SC DHfK Leipzig über das Zweitstartrecht startberechtigt waren.

Das Verbandsgericht hat dem Einspruch des SV Halle in soweit stattgegeben, als der Bundesligaausschuss mangels legitimierter Regelungen nicht berechtigt war, eine Entscheidung zu treffen. Unstreitig ist, so hat das Verbandsgericht festgestellt, dass das Mitgas Team SV Halle sowohl in Witten wie in Schliersee nur 3 Startberechtigte Athleten an den Start brachte. Dieser Fall ist dem gleichzusetzen, dass eine Mannschaft weniger als 4 Athleten an den Start bringt.

In der Konsequenz hat dies zur Folge, dass das Mitgas Team Halle in der Gesamtwertung auf Platz 9 vorrückt und unser StartNet-Team somit auf Platz 10 verdrängt.

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