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Neue Windschattenregel in 2004

Alles neu in 2004. Nachdem die Ligen sich einen neuen Namen zugelegt und die Vorschriften der Wettkampfkleidung erneuert wurden, hat die DTU nun eine Änderung der Windschattenregel beschlossen. Eine Änderung, die für einigen Gesprächsstoff sorgen wird:

Die Windschattenregel wird zwar nicht aufgehoben, aber für Rennen über die Kurz- und Sprintdistanz von 10 Meter bisher auf 5 Meter in 2004 verkürzt. Was das bedeutet, könnt ihr Euch vielleicht selber denken…

Hier ein Auszug aus dem neuen Regelwerk:

§ 5.2 Windschattenfahren

§ 5.2.1 Windschattenfahren hinter oder seitlich neben einem anderen Teilnehmer ist verboten. Die Teilnehmer haben Versuche anderer, Windschatten zu fahren, zurückzuweisen.

§ 5.2.2 Ein Teilnehmer, der nicht deutlich genug zu erkennen gibt, diese Bestimmungen einzuhalten, ist mit Zeitstrafe, ggf. der Disqualifikation zu bestrafen.

§ 5.2.3 Dabei gilt eine Windschattenbox von 5 x 2 Metern mittig hinter dem Rad jedes Teilnehmers bis zur Triathlondistanz, 10 x 3 Meter mittig hinter dem Rad jedes Teilnehmers bei Mittel- und Langdistanz.

§ 5.2.4 Die Windschattenbox eines Teilnehmers darf sich nicht mit der eines anderen überlappen.

§ 5.2.5 Ein von hinten aufholender Teilnehmer hat die Windschattenbox des vor ihm fahrenden so schnell als möglich zu durchqueren. Für das Durchfahren sind bis zur Triathlondistanz max. 15 Sekunden bei Mittel- und Langdistanz max. 30 Sekunden erlaubt…

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