Startpass DTU: Wann brauche ich ihn?
19/07/2012
Anbei findet ihr Auszüge (nicht komplett) aus den aktuellen Startpassbedingungen der DTU (Stand November 2024), die verdeutlichen, wann ein Startpass sinnvoll ist, welche Leistungen und Vorteile enthalten sind und welche Regellungen für Wettkämpfe, Beantragung, Kündigungen, etc. bestehen. Besonders wichtige Punkte sind fett markiert. Bei Fragen könnt ihr euch an die info@dsw12.de wenden.
Hessische Startpässe kosten damit ab der Saison 2025 42,45 € (Jugend 22,45 €) statt bisher 40 € (20 €).
Grundlagen:
Die Dachsportverbände regeln die Zulassung zu ihrem Wettkampfsystem über Lizenzen. Im Triathlon-Sport geschieht dies aus versicherungs- und sportrechtlichen Gründen über DTU Startpässe oder sogenannte DTU Tageslizenzen.
Über die Vergabe von DTU Startpässen lassen sich Sportlerinnen und Sportler in das Anti-DopingKontrollsystem der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA) integrieren und auch kontrollieren. Zudem haben sie auch die Möglichkeit, an nationalen und internationalen Meisterschaften teilzunehmen, sofern sie die entsprechenden Qualifikationsnormen erfüllt haben. Über den DTU Startpass erwerben Startpassinhabende zugleich Versicherungsleistungen, die im §12 Versicherungsleistungen einzusehen sind.
Grundsätzlich – ausgenommen von der Lizenzpflicht sind nur Veranstaltungen, die unter die Definition des § 1 Nr. 2 GebO fallen – kann man in Deutschland an Triathlon-Veranstaltungen auch ohne DTU Startpass teilnehmen, indem man eine Tageslizenz löst. Die Tageslizenz wird zusätzlich zum Startgeld des Veranstalters bezahlt. In der Tageslizenzgebühr ist eine Unfallversicherung für Sportlerinnen und Sportler ohne DTU Startpass enthalten
Durch den Erwerb eines Startpasses können Mehrfachstartende nicht nur durch den Wegfall der Tageslizenz Geld sparen, sondern profitieren auch von weiteren Serviceleistungen der Deutschen Triathlon Union.
§ 1 DTU Startpass, Vertrag
(1) Die DTU gibt DTU Basis-Startpässe und DTU Premium-Startpässe (nachfolgend auch DTU Startpass/Startpässe) aus. Der DTU Startpass stellt eine vertragliche Vereinbarung zwischen der Athletin beziehungsweise dem Athleten und der DTU dar (DTU Startpassvertrag).
(2) Unter den in § 1 Nr. 2 GebO der DTU genannten Voraussetzungen – zwei der drei Disziplinen, im Triathlon 0,75 Km Schwimmen, 20 Km Rad, 5 Km Lauf oder im Duathlon 5 Km Lauf, 20 Km Rad, 2,5 Km Lauf werden um mehr als 10 % überschritten – muss die Sportlerin beziehungsweise der Sportler, um bei einem solchen Wettkampf startberechtigt zu sein, einen DTU Startpass oder eine DTU Tageslizenz erwerben (vgl. § 1 Nr. 2 GebO).
(3) Ausländische Sportlerinnen und Sportler haben bei Starts im Verbandsgebiet der DTU, soweit sie nicht über einen DTU Startpass verfügen, entweder die Lizenz ihres Heimatverbandes vorzuweisen oder eine DTU Tageslizenz zu erwerben.
§ 3 Voraussetzungen für den Erwerb eines DTU Startpasses
Der Erwerb eines DTU Startpasses setzt entweder die Mitgliedschaft in einem Verein, der einem Triathlon-Landesverband der DTU angeschlossen ist oder in einer Organisation voraus, die außerordentliches Mitglied der DTU ist (soweit die Regelungen dieser Startpassbedingungen „Verein“ in Bezug nehmen, gelten diese Regelungen auch für Organisationen, die außerordentliches Mitglied der DTU sind entsprechend). Es ist aber nicht erforderlich, dass der Verein ein reiner Triathlon-Verein ist. Antragsstellende bestätigen, dass sie Mitglied in dem im Antrag angegebenen Verein sind und die Mitgliedsbeiträge an den Verein fristgerecht entrichtet wurden.
§ 4 Beantragung DTU Startpass
(1) Der DTU Startpass muss vom Antragsstellenden über die Datenbank Phoenix II online beantragt werden. Die Angaben müssen wahrheitsgemäß und vollständig sein. Im Falle falscher Angaben behält sich die DTU das Recht vor, die Startberechtigung zu entziehen und den DTU Startpass zu löschen.
(2) Der DTU Startpass kann ab 1. November des Vorjahres bis 30. September des laufenden Jahres beantragt werden.
(3) Der Vereinsvertreter, der die Funktion Vereinsadmin hat, wird per Mail über die Beantragung informiert und muss die Ausstellung eines DTU Basis-Startpasses freigeben.
(4) Bei Minderjährigen muss einer der Erziehungsberechtigten der Beantragung zustimmen.
§ 6 Bezahlung
(1) Antragsstellende eines DTU Basis-Startpasses entrichten die Gebühren an den Verein, über den der DTU Startpass bezogen wird.
§ 7 Laufzeit, Gültigkeit, Kündigung
(1) Bei Neubeantragung eines DTU Startpasses (Basis / Premium) beginnt die Gültigkeit des Startpasses mit der Annahme der DTU gemäß § 5 Abs. 2 und endet am 31.12. des entsprechenden Jahres.
(2) Der DTU Startpass verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht schriftlich bis zum 01.12. eines Jahres gegenüber dem Verein (gilt für den DTU BasisStartpass) oder der DTU (gilt für den DTU Premium-Startpass) gekündigt worden ist (Fax oder E-Mail genügen). Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang bei dem Verein (DTU Basis-Startpass) beziehungsweise der DTU (DTU Premium-Startpass). Der Verein muss die Abmeldung bis spätestens 31.12. in der Startpassdatenbank vornehmen. Sollte er dies unterlassen, ist die DTU/der LV berechtigt die Abmeldung vorzunehmen.
(3) Bei automatischer Verlängerung der DTU Startpässe beginnt die Gültigkeit am 01.01. und endet am 31.12. eines jeden Jahres. Das Kündigungsrecht nach Abs. 2 steht Startpassinhabenden in jedem Jahr zu.
§ 9 Vereinswechsel oder –austritt beziehungsweise Startpasswechsel
(1) Bei einem Vereinswechsel oder –austritt hat die fristgerechte Abmeldung eines DTU BasisStartpasses seitens des Startpassinhabenden in schriftlicher Form oder per E-Mail bis zum 01.12. des laufenden Jahres an den alten Verein und den jeweiligen Landesverband zu erfolgen. Zum 31.12. des laufenden Jahres verliert der abgemeldete Startpass seine Gültigkeit. Für das Folgejahr kann gegebenenfalls ein neuer DTU Startpass beim neuen Verein beantragt werden.
(2) Bei einem Vereinswechsel oder –austritt hat die fristgerechte Abmeldung eines DTU Premium-Startpasses seitens des Startpassinhabenden in schriftlicher Form oder per Mail bis zum 01.12. des laufenden Jahres an die DTU zu erfolgen. Zum 31.12. des laufenden Jahres verliert der abgemeldete Startpass seine Gültigkeit. Für das Folgejahr kann gegebenenfalls ein neuer DTU Startpass beantragt werden.
(3) Möchte ein DTU Premium-Startpassinhabender im Folgejahr keinen DTU PremiumStartpass mehr erhalten, muss der DTU Premium-Startpass fristgerecht bis 01.12. bei der DTU abgemeldet werden. Für das Folgejahr kann gegebenenfalls ein DTU Basis-Startpass beantragt werden.
(4) Ein unterjähriger Vereinswechsel ist nicht möglich.
Diesen Beitrag teilen …