Hinweis der technischen Kommission der DTU

08/01/2010

Neuerdings werden Neoprenanzüge in der Stärke von 7 mm angeboten.
Die Technische Kommission der Deutschen Triathlon Union weist auf der DTU-Homepage darauf hin, dass alle Neoprenanzüge, die nicht der aktuellen Sportordnung entsprechen, verboten sind. Demnach darf nach Nr. F. 3.1 der Sportordnung die maximale Gesamtstärke eines Neoprenanzuges 5 mm nicht überschreiten und darf aus nicht mehr als 3 Einzelteilen bestehen, und zwar einer Gesichtsmaske, einem Oberkörper- und einem Unterkörperteil. Kälteschutzanzüge ( Neoprens ) und Schwimmanzüge dürfen nicht übereinander getragen werden.

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