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Zweite Stellungnahme von Lothar vom 30.07.07

Nochmals Richtigstellung:
Der Veranstalter des IM Germany hat bis heute auf meine öffentliche Aufforderung zur Rücknahme der unzutreffenden Anschuldigungen und somit zur Wiederherstellung meiner sportlichen Reputation nicht reagiert.

Ich habe deshalb heute den Sachverhalt und die weiteren Schritte mit meinem Rechtsanwalt Dr. Michael Lehner/Heidelberg erörtert. Ich werde gegen die ausgesprochenen Vertragskündigungen ggf. auch gerichtlich vorgehen. Ich werde belegen, dass weder die Behauptung eines Verdachtes, geschweige den eines begründeten Verdachtes einer Manipulation, gerechtfertigt ist.

Ich bin am 09.06.2007 in einer offiziellen und vorher nicht angemeldeten Dopingkontrolle der NADA auch auf die Verwendung von EPO getestet worden. Das Kontrollergebnis war negativ. Ich habe am 12.06.2007 eine Eidesstattliche Versicherung abgegeben und darin unter anderem erklärt zu keinem Zeitpunkt meiner Karriere gegen Dopingbestimmungen verstoßen zu haben.

Ich habe mich am 29.06.2007 freiwillig einer vom Veranstalter organisierten Blut- und Dopingkontrolle unterzogen. Ich bin am 01. Juli 2007 als durch und durch sauberer Athlet an den Start gegangen mit reinstem Gewissen und dem Wissen einer Wettkampfdopingkontrolle unterzogen werden zu können. Dies ist keine Chronologie eines Athleten, der manipuliert.

Entgegen der Behauptung des IM Veranstalters liegen meine Blutwerte im Wesentlichen innerhalb der Normbereiche.

Der klinische Normbereich für Hämatokrit ist zwischen 40-52%. Mein Wert der freiwilligen Blutkontrolle ist mit 49,5% behauptet. Der klinische Normbereich für Hämoglobin liegt zwischen 13,5-17,5 g/dl. Ich soll 17,0 gehabt haben. Allein die Retikolozyten liegen mit 0,31% unter der klinischen Normgrenze von 0,7%.

Es hätte deshalb weder irgendwelche Schutzsperren, wie beispielhaft im Radsport, gegen mich verhängt werden können, geschweige denn aus diesem Wert ein begründeter Verdacht auf eine Manipulation abgeleitet werden können. Ob die mir mitgeteilten Werte überhaupt ordnungsgemäß festgestellt worden sind, muss ich schon wegen jeder fehlender Kontrollmöglichkeit meinerseits und wegen der Durchführung durch eine Krankenhaus-Laborgesellschaft, bezweifeln. Ein valides Testverfahren, mit dem eine Manipulation nachgewiesen werden könnte, ist die vom Veranstalter durchgeführte Blutkontrolle nicht.

Ich protestiere nochmals mit aller Entschiedenheit gegen die grob fahrlässige Behandlung meiner Person und dem Versuch, meinem in mehr als 10-jähriger Sportkarriere bewiesenen Ruf als sauberer Sportler zu vernichten.

Mit sportlichen Grüßen
Lothar

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