Neuregelung HM Jugend und Junioren

17/05/2007

Aus gegebenen Anlass möchten wir Sie heute auf eine neue Reglung aufmerksam machen, die für die hessischen Meisterschaften gilt.

Alle Starter und Starterinnen der Altersklassen Schüler C bis einschl. Junioren müssen bei der Teilnahme an Meisterschaften des HTV ein Sportgesundheitszeugnis (reicht vom Hausarzt nicht älter als 6 Monate) und die Einverständniserklärung der Eltern (§2.3 DTU Sportordnung) vorlegen, wenn sie am Wettkampftag das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Nach Beschluss der DTU – Präsidententagung vom 12.05.2007 ist ab der Altersklasse Jugend B ein gültiger Startpass erforderlich.

Sollten die oben genannten Unterlagen am Wettkampftag nicht vorgelegt werden, ist ein Start in den Meisterschaftsrennen nicht möglich!

Diese Regelung wurde, bedingt durch verschiedene Vorfälle in der letzten Saison, erforderlich.

Wir möchten alle Vereine und Trainer bitten, sich frühzeitig um die notwendigen Unterlagen und Startpässe zu kümmern.

HTV Jugendwart

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