Teilnahme an nicht genehmigten Veranstaltungen

15/03/2007

Folgende Veranstaltung sind “Nicht genehmigte Veranstaltungen” im Verantwortungsbereich des Hessischen Triathlon Verbandes:

WerraMan – CherryMan – Lorscher Triathlon – Maibach Triathlon – Zeilharder Triathlon

Eine Teilnahme von DTU-Startpassinhaber an einer nicht genehmigten Veranstaltung wird entsprechend der Sportordnung der DTU geahndet.

[Anm.: § 2.4.5 der DTU-Sportordnung lautet: Die Teilnahme eines Startpassinhabers an einer nicht genehmigten Veranstaltung wird mit einer
Wettkampfsperre von bis zu 9 Monaten geahndet.]

Martin Hannappel Geschäftsführer des Hessischen Triathlon Verbandes

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