Wie auch schon im letzten Jahr wurde die Sportordnung der Deutschen Triathlon Union weiter modifiziert.
Die wichtigsten Änderungen haben wir für Euch zusammengestellt:
1. Startpässe
Kann bei einer Deutschen Meisterschaft der Originalstartpass nicht vorgelegt werden, dann kann vom Wettkampfgericht, gegen eine Bearbeitungsgebühr von 15 € geprüft werden, ob ein aktueller Startpass vorhanden sist oder nicht. Dies gilt grundsätzlich auch auf Landesebene!
Was lernen wir daraus? Startpässe zu den Veranstaltungen mitnehmen!!!
2. Radfahren
Jeder Teilnehmer ist nach § 5 der Sportordnung verpflichtet, sein Rad in technisch einwandbarem Zustand, die eine Gefährdung Dritter ausschließt, an den Start zu bringen.
Gestrichen wurde die Passage, wonach als Mangel auch die Verwendung nicht sportartspezifischer Materialien oder offene Lenkerrohre gelten.
Offene Lenkerrohre sind aber nach wie vor nicht erlaubt bei Windschattenrennen. Bei Windschatten-Rennen (wie z.B. Bürgerpark-Triathlon für die 2. Bundesliga und 1. Hessenliga) gilt: Die verwendeten Fahrräder müssen folgende Lenkeinrichtung haben: Standardrennlenker, Armauflagen sind erlaubt, nach vorne ragende, offene Auflieger dürfen die Linie zwischen den beiden Bremsgriffen nicht überragen und müssen gebrückt oder verschlossen sein. Scheibenräder sind nicht erlaubt!
3. Einsprüche
Einsprüche sind schriftlich unter Benennung des Einspruchgrades und Zahlung einer Gebühr in Höhe von 25 Euro bei einem der Mitglieder des Schiedsgerichtes möglich. Im Falle einer Disqualifiktation endet die Frist 60 Minuten nach Veröffentlichung der Entscheidung.
Alles verstanden??? Nachzulesen ist die Sportordnung unter www.dtu-info.de