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Doping-Fälle Schuhmacher und Kraft

Für den Fall, dass ihr mal nach Erklärungen suchen solltet. So geht´s:

Fall Schuhmacher:
In der Dopingprobe von Katja Schumacher war nach dem Opel IRONMAN GERMANY Triathlon ein erhöhter Testosteron/Epitestosteron-Quotient gefunden worden. Schumacher hatte stets ihre Unschlud beteuert und vermutet einen Anschlag auf ihre Radflaschen beim Frankfurter Rennen.
Im Herbst letzten Jahres wurde Katja Schuhmacher dann für zwölf Monate nach positiver A- und B-Probe wegen Dopings gesperrt.

Das Verbandsgericht der DTU hat am Samstag, 29.1.2005, das Doping-Verfahren “DTU – Katja Schumacher” in Hinblick auf nachfolgende Erklärungen eingestellt.

Im Hinblick auf die heutige langwierige Verhandlung, bei der eine Vielzahl zum Teil noch zu klärender Probleme aufgetreten ist, erklärt die Antragstellerin:

“Ich möchte die Sache abkürzen. Ich verpflichte mich, erst wieder ab dem 1.6.2005 an einer Triathlon- oder Duathlonveranstaltung teilzunehmen.”
- laut vorgelesen und genehmigt -

Der Vertreter der DTU erklärt: “Im Hinblick auf diese Erklärung wird die DTU weitere Sanktionsansprüche gegen die Antragstellerin aus dem Vorfall vom 11.7.2004 nicht herleiten bzw. verfolgen.”
- laut vorgelesen und genehmigt -

Die Antragstellerin erklärte: “Ich werde, wenn es bei der angebotenen Regelung verbleibt, in der Sache keine weiteren Schritte gegen die DTU bzw. deren Entscheidungen unternehmen.”
- laut vorgelesen und genehmigt -

Beide Seiten beantragen im Hinblick auf die abgegebenen Erklärungen die Einstellung des Verfahrens.
- laut vorgelesen und genehmigt -

Beschluss des Verbandsgerichts: Das Verfahren wird eingestellt.

Die Parteien schließen folgenden Vergleich:

1. Die Gerichtskosten des Verfahrens trägt die DTU, die außergerichtlichen Kosten werden gegeneinander aufgehoben (Anm. der Red.: Die Anwaltskosten trägt Frau Schumacher voll).

2. Beide Parteien verzichten auf Schadensersatzansprüche gegeneinander, die im Zusammenhang mit dem Vorfall vom 11.07.04 hergeleitet werden könnten.
- laut vorgelesen und genehmigt -

Ungeachtet dessen wird sie nach Abschluss ihres Dopingverfahrens aus der Ergebnisliste des Ironman Germany 2004 gestrichen. Die 36-Jährige wurde vom Veranstalter mit einem lebenslangen Startverbot beim Ironman Germany belegt. Sie darf demnach nie mehr bei dem Rennen in Frankfurt/Main an den Start gehen. Das gab der Präsident der Veranstaltung, Kurt Denk, heute bekannt: “Wir können sie dem Publikum und den Helfern gar nicht mehr zumuten, denn sie hat unsere Helfer in eine Kollektivschuld genommen”, sagte Denk.

Fall Kraft:
Auch Nina Kraft hat beim Verbandsgericht einen Antrag auf Verkürzung ihrer 2-jährigen Dopingsperre gestellt. Die Verhandlung von Nina Kraft auf Verkürzung wurde aber vom Verbandsgericht im Hinblick auf den bedenklich angeschlagenen Gesundheitszustandes der Athletin um vier Wochen vertagt.

Sind wir mal gespannt, was im Fall Kraft für Erklärungen abgegeben werden.

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