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DTU-Elitepass

Vor zwei Monate platzte die Bombe. Nina Kraft gibt zu, dass sie bei ihrem Sieg beim Ironman Hawaii gedopt war. Triathlon-Deutschland war entsetzt. Aber nur kurze Zeit. Dann trafen sich kurzerhand Funktionäre und Veranstalter und suchten nach Lösungen, die, so macht es den Anschein, a) zuerst einmal die Presse beruhigen sollte und b) verhindern sollte, dass so etwas noch einmal passiert.

Das Problem war schnell erkannt. Da die Langdistanz-Triathleten nicht im olympischen Programm sind, müssen sie sich auch keine Dopingtests stellen. Und da Dopingproben nicht ganz billig sind und Veranstalter nur bedingt Interesse haben dürften, Dopingfälle aufzudecken, gab es in Hawaii bis einschließlich 2003 nur – wenn überhaupt – sporadische Dopingproben. Auf Druck einiger Veranstalter wurden Athleten in 2004 in Hawaii aber doch erstmals auf EPO getestet. Mit – aus deutscher Sicht – fatalem Erfolg.

Die vermeidliche Lösung war ebenfalls schnell gefunden. Alle „Profis“ müssen sich in 2005 einen Elitepass bei der DTU zulegen. Aber was ist ein Profi? Ein kleiner Exkurs: Bei beispielsweise einer Ironman-Veranstaltung hat jeder Athlet die Wahl, ob er als Profi oder Amateur anmeldet. Meldete er sich als Profi, konnte er im Erfolgsfalle Preisgeld gewinnen. Dies kann ein Amateur nicht. Preisgeld wird nur an denjenigen ausgeschüttet, der als Profi gemeldet ist, selbst wenn ein Amateur vor einem Profi platziert ist, was regelmäßig auch vorkommt. Allerdings gibt es bei Ironman-Veranstaltungen nur sehr begrenzt Hawaii-Slots (Qualifikationsplätze für den Ironman Hawaii) für Profi´s. In Frankfurt qualifizieren sich lediglich die ersten drei Herren und zwei Frauen für Hawaii. Will man also nach Hawaii, muss man sich folglich sehr gut überlegen, ob als Profi oder Amateur.

Der Elitepass ist für Athleten im Junioren und Elitebereich im Langdistanzbereich und der Kurzdistanz erforderlich, die im Wettkampfjahr 2005 keinem Bundeskader angehören und bei einer internationalen Veranstaltung (Welt- und Europa-Meisterschaften, Weltcup, Europacup, sowie Studenten-Weltmeisterschaft/ Universiade) für die DTU starten wollen. (Bundeskader-Athleten mussten sich bereits bislang regelmäßig Dopingkontrollen unterziehen.) Der Elitepass löst die bisherige Profibescheinigung der DTU ab. D.h. bei allen Wettkämpfen, bei denen eine Profibescheinigung der DTU vorgelegt werden musste, muss jetzt der Elitepass vorgezeigt werden. Dies gilt insbesondere für die Ironman Veranstaltungen.

Voraussetzung für die Erteilung eines Elitepasses ist die Anmeldung zum Sonderkader Trainingskontrollen (ST-Kader) 2005 und damit die Anerkennung des Anti-Doping-Kontrollrechts in Form einer schriftlichen ‚Anti-Doping-Verpflichtungserklärung’. Bislang konnte man sich freiwillig diesem Sonderkader anschließen, was aber nur eine Handvoll Athleten machten. Einen Vordruck zur Anmeldung zu diesem Sonderkader findet man auf der Homepage der DTU (www.dtu-info.de). Nach Beitritt zu diesem Sonderkader gehören Passinhaber dann automatisch dem nationalen Testpool der NADA für Trainingskontrollen an.

Die NADA informiert auf ihrer Homepage www.nada-bonn.de über ihre Arbeit. Die NADA führt Doping-Kontrollen während und außerhalb von Wettkämpfen durch. Die Wettkampfkontrollen werden nach Abstimmung mit dem Fachverband durchgeführt. Die Verbände melden bis zum 31. Dezember des Vorjahres die Planung aller zentralen Trainingsmaßnahmen des ersten Quartals und bis zum 15. Februar die Planung bis zum Jahresende der NADA schriftlich.

Mit dem Beitritt zur NADA kommen eine Reihe von Rechten und Pflichten auf den Athleten zu. Diese sind ebenfalls auf der Homepage der NADA veröffentlicht:

* Der/Die Athlet(in) hat die Pflicht, sich mit den anwendbaren Doping-Regelwerken Doping-Kontroll-System DKS) vertraut zu machen.

* Der Athlet muss sich mit der Liste der verbotenen Wirkstoffe und Methoden seines jeweiligen Fachverbandes vertraut machen.

* Der Athlet hat die Pflicht, seinen Arzt darauf hinzuweisen, dass er Leistungssportler ist und hinsichtlich der Einnahme von Medikamenten Restriktionen unterliegt. Ein Irrtum des behandelnden Arztes entlastet ihn nicht, wen er nicht alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, um einen Verstoß gegen das Dopingverbot zu vermeiden.

* Der Athlet hat die Pflicht, alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, daß er über seine Nahrung keine verbotenen Substanzen zu sich nimmt.

* Die/Die Athletin hat die Pflicht sich für Trainingskontrollen verfügbar zu halten. Zu diesem Zweck muß er/sie stets seinem Verband sowie der NADA seine aktuelle Adresse sowie jede Adressänderung unverzüglich mitteilen.
Zudem hat er bei einer Abwesenheit von 3 Tagen von seinem Wohnort sowohl dem Verband als auch der NADA die Abwesenheit anzuzeigen. Darüber hinaus soll der Athlet seine gewöhnlichen Trainingszeiten und Trainingsorte angeben.

* Der Athlet hat die Pflicht, sich mit dem Verfahren der Probenahme vertraut zu machen und bei der Probenahme mit dem Kontrollpersonal zu kooperierenen.

Die Crux an der Sache: Der Elitepass soll von den Athleten selbst finanziert werden. Von den ursprünglich geplanten 1000 € jährlich ist die DTU nach einem Aufstand der Athleten abgerückt. Nach derzeitigem Stand kostet der Elitepass 250 €, aber Widerstand formiert sich. Hintergründe hierüber findet ihr bei www.3athlon.de.

Bis zum 31. Januar 2005 muss sich jeder, der Interesse hat, einen Elitepass beantragt haben. Hier ist Eigendynamik gefragt, denn noch sind viele Fragen offen und es gibt nicht viele, die diese beantworten können…

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