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Regelwerk 2004; Folge 2: Windschattenfahren

Lange und heiß wurde sie diskuttiert, die Windschattenproblematik. Nachdem die Europäische Triathlon Union und – dem sich anschliedend – die Deutsche Triathlon Union die Windschattenzone von 10 * 3 Metern (nach vorne und zur Seite) auf 5 * 3 Metern verkürzte, gab es einen Aufschrei in Deutschland, der letztendlich dazu führte, dass die Windschattenzone in Deutschland – entgegen den Bestimmungen der ETU – wieder auf 10 * 3 verlängert wurde.

Diese – für den Triathlonsport mit Sicherheit gute Entscheidung – führt jetzt aber dazu, dass in jeweiligen Ländern unterschiedliche Windschattenregeln existieren. Daher sollte man sich bei einem Start im Ausland vorher kundig machen, welche Windschattenregeln dort existieren.

In der Sportordnung der DTU heißt es hierzu in § 5.2:
§ 5.2.1 Windschattenfahren hinter oder seitlich neben einem anderen Teilnehmer ist verboten. Die Teilnehmer haben Versuche anderer, Windschatten zu fahren, zurückzuweisen.

§ 5.2.2 Ein Teilnehmer, der nicht deutlich genug zu erkennen gibt, diese Bestimmungen einzuhalten, ist mit Zeitstrafe, ggf. der Disqualifikation zu bestrafen.

§ 5.2.3 Dabei gilt eine Windschattenbox von 10 x 3 Metern mittig hinter dem Rad jedes Teilnehmers.

Neu in der Sportordnung ist der § 5.2.5, wonach die Dauer des Überholvorganges genau festgelegt ist:

§ 5.2.5 Ein von hinten aufholender Teilnehmer hat die Windschattenbox des vor ihm fahrenden so schnell als möglich zu durchqueren. Für das Durchfahren sind bis zur Triathlondistanz (Kurz- bzw. Olympische Distanz) max. 15 Sekunden bei Mittel- und Langdistanz max. 30 Sekunden erlaubt.

Na dann, frohes Überholen!

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