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Windschattenproblematik: Paukenschlag der DTU!!!

Das ist ein echter Paukenschlag: Heute gab die DTU bekannt, dass die im November beschlossene Änderung des Parapraghen 5.2.3 der Sportortdnung zurückgenommen wird. Die DTU hatte – wie berichtet – die bisher in der Sportordnung enthaltene Regel, dass das Windschattenfahren in einer „Box“ von 10 x 3 Metern hinter dem Rad jedes Teilnehmers verboten ist, geändert und – in Angleichung an die entsprechenden Regeln des Weltverbandes ITU – das Verbot auf den Bereich von 5 x 2 Metern verkürzt.

„Die breite und mit guten Argumenten vorgetragene Kritik vieler Veranstalter, Athletinnen und Athleten dagegen darf aber nicht übergangen werden. Wir reagieren darauf flexibel.“, so DTU-Präsident Müller-Ott. Damit beugt sich die DTU den Druck vieler Athleten, die u.a. auf einer eigens eingerichteten Homepage (www.draftathlon.com) ihre Ablehnung über die neue Regelung kund taten. Für alle nationalen windschattenfreien Wettkämpfe gilt somit weiterhin die alte Windschattenbox (10 x 3 m). Darüber hinaus wird von der DTU nach dem heutigen Präsidiumsbeschluss im internationalen Bereich eine Initiative gestartet, die dieses Maß auch auf Ebene der ITU als Standard etabliert.

Was bleibt ist die Frage, ob man sich über die Entscheidung der DTU freuen oder eher traurig darüber gestimmt sein sollte, dass erst die Athleten dem Verband sagen müssen, was den Reiz der Sportart Triathlon ausmacht.

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