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Startpass DTU: Wann brauche ich ihn?

Ein DTU-Startpass wird benötigt, wenn eine der drei Disziplinen im Triathlon 0,75 km Schwimmen – 20 km Rad und 5 km Lauf oder beim Duathlon 5 km Lauf – 20 km Rad – 2,5 km Lauf überschritten wird. Dies ist laut Sportordnung aber erst ab dem Juniorenalter (ab 18 Jahre) zulässig.

Im Schüleralter (8 – 13 Jahre) wird grundsätzlich kein DTU-Startpass benötigt. Im Jugendalter (14 – 17 Jahre) muss nur dann ein DTU-Startpass vorlgelegt werden, wenn an hessischen oder deutschen Meisterschaften teilgenommen werden möchte. An allen anderen Veranstaltungen, wie z.B. die des HTV-Jugend-Cups, ist ein DTU-Startpass nicht erforderlich.

(Quelle: §45 der Sportordnung (DTU-Wettkampflizenz))

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