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Urteil: Wer keinen Helm trägt, ist selber Schuld!

Radsportler die mit dem Rennrad auf öffentlichen Straßen unterwegs sind, müssen einen Helm tragen – anderenfalls haben sie bei Unfällen mit Kopfverletzung nur ein einen verringerten oder gar keinen Schadenersatzanspruch.

Dies entschied am Donnerstag der 1. Zivilsenats des Oberlandesgerichts:

Ein 67-jähriger Rennradfahrer hatte vor dem Gericht auf Schadenersatz geklagt. Er war im Sommer 2005 ohne Helm gestürzt, als er einem Traktor ausweichen wollte, und schwere Kopfverletzungen erlit. Ihm wurde ein Mitverschulden angelastet, da er fahrlässigerweise keinen Schutzhelm getragen habe.

Während man dem normalen Freizeitfahrer, der sein Gefährt ohne sportliche Ambitionen nutze, nicht ohne weiteres abverlangen könne, einen Sturzhelm zu tragen, sei die Lage bei Radsportlern und anderen besonders gefährdeten Radfahrergruppen anders zu beurteilen, befanden die Richter. Sie hätten die Pflicht, sich durch einen Schutzhelm vor Kopfverletzungen zu schützen.

(Aktenzeichen: Oberlandesgericht Düsseldorf I-1 U 182/06)

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