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Darmstadts kleine Regelkunde, Teil 4: Altersklasse

Änderungen in der Sportordnung gab es auch unter § 8.1 Altersklasseneinteilung und Distanzen. § 8.1.5 der Sportordnung regelt, dass nach wie vor Junioren (18- , 19jährige) nicht an Mittel- oder Langdistanz-Rennen teilnehmen dürfen. Bislang durften Junioren aber auch auf Kurzdistanzen nicht starten. Maximale Wettkampflänge war die Sprintdistanz (750 – 20 – 5). Diese Regelung wurde nun aufgehoben. Junioren, die über einen gültigen Startpass verfügen, dürfen ab 2007 auf der Kurzdistanz starten.

Klargestellt wurde darüber hinaus, dass bei Mannschaftswettbewerben männliche und weibliche Teilnehmer getrennt gewertet werden (§ 8.3.1 der Sportordnung). Bei den Deutschen Meisterschaften Winter-, Corsstriathlon, Mittel- und Langdistanzwettkämpfen können nach § 8.3.3 Mannschaftswertungen durchgeführt werden. Dabei werden pro Verein die 3 schnellsten Teilnehmer zu einer Mannschaft zusammen gefasst. Auch wird nochmal deutlich gemacht, dass männliche und weibliche Teilnehmer getrennt gewertet werden.

Eine Änderungen gab es auch zu § 10 (Einsprüche) der Sportordnung. Nach § 10.1.1 war bislang einspruchsberechtigt, wer durch die beanstandete Maßnahme unmittelbar betroffen ist. Dieses wurde jetzt konkretisiert. Nach § 10.1.1 der Sportordnung 2007 sind einspruchsberechtigt:
1.) Athleten die durch eine der in § 10.1.2 SpO genannten Maßnahmen betroffen sind
2.) Vereine oder Landesverbände oder die Deutsche Triathlon Union, wenn deren Athleten am Wettkampf teilnehmen oder teilnehmen wollen und sie von einer in den § 10.1.2 Sportordnung genannten Maßnahmen betroffen sind.

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