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Darmstadts kleine Regelkunde, Teil 3: Rad+Helm

Nach § 5.1.2 der Sportordnung ist jeder Teilnehmer verpflichtet, sein Rad in technisch einwandfreiem (die Gefährdung Dritter ausschließenden) Zustand an den Start zu bringen. Nach der Kontrolle durch die Kampfrichter (Check-In) hat der Teilnehmer das Rad mit Helm auf dem ihm zugewiesenen Platz abzustellen.

Neu aufgenommen wurde in § 5.1.2 der Sportordnung, dass die Regelung nicht nur für das Rad gilt, sondern auch der Helm in technisch einwandfreiem Zustand sein muss.

Nach § 5.4.2 der Sportordnung sind nach wie vor auch bei Rennen, bei denen Windschattenfahren erlaubt ist, Armauflagen und Auflieger erlaubt. Hier wurde lediglich eine redaktionelle Änderung vorgenommen. Satz 2 des § 5.4.2 lautet nun: Die Auflieger müssen gebrückt sein und sie dürfen die Linie zwischen den beiden Bremsgriffen nicht überragen. Für alle Rennen, bei denen das Windschattenfahren verboten ist, gilt weiterhin § 5.2.5, wonach Armauflager und Auflieger erlaubt sind, nach vorne ragende, offene Rohre des Aufliegers verschlossen oder gebrückt sein müssen. Die Auflieger sind also nicht auf die Linie zwischen den beiden Bremsgriffen beschränkt.

Eine Änderungen gibt es auch bei den Vorschriften zu den Helmen. So galten bislang für Helme mit der Prüfnorm TÜV-GS bestimmte Voraussetzungen, sofern sie ab 1995 hergestellt wurde. Dieser Pasus wurde gestrichen.

§ 5.5 (Helme) der Sportordnung lautet nun:

“Bei allen Wettkämpfen ist ein radsportspezifischer Helm mit geschlossenem Kinnriemen zu tragen, dessen Aufbau den Bestimmungen eines anerkannten Prüfinstituts entspricht und der folgende Bedingungen – festzustelllen durch Sichtprüfung – erfüllt:
- korrekter Sitz auf dem Kopf
- keine Beschädigung aufweisen
- unbeschädigte, nicht dehnbare Halterriemen, die an mindestens 3 Stellen mit der Schale verbunden und die mittels Sicherheitssystem (nicht Klett o.ä.) schließbar sein müssen.

Aus Gründen der Sicherheit wird empfohlen, einen entsprechend geprüften und zugelassenen Helm am Veranstaltungstag auch vor und nach dem Wettkampf geschlossen zu tragen sofern er/sie Rad fährt.

Während des Wettkampfes ist der Helm vor der unmittelbaren Aufnahme des Rades bis zum Abstellen desselben in der Wechselzone geschlossen zu tragen”.

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