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Darmstadts kleine Regelkunde, Teil 1: Zeitstrafen

In 2007 gab es einige Änderungen im Regelwerk der Deutschen Triathlon Union. Damit alle Leser der dsw12.de Homepage 2007 auch auf den neuesten Stand sind, werden wir in den nächsten Tagen die Änderungen vorstellen.

Beginnen wollen wir heute mit der Änderung des § 3.3.1 der Sportordnung. Hier wurde ergänzende Passagen aufgenommen. Die Ergänzungen sind im folgenden unterstrichen dargestellt:

§ 3.3 Zeitstrafe

Durchführung
Akustisches Signal, Zeigen der Schwarzen Karte, Ansprechen mit Startnummer, rufen Zeitstrafe und Aufforderung den Regelverstoß zu beseitigen

§ 3.3.1 Verwarnt werden kann:
Wenn sich der Verdacht des Windschattenfahrens abzeichnet

Zeitstrafen (diese sind bei Triathlon und Duthlon gleich anzuwenden): Sprintdistanz 1min., Triathlondistanz (Kurz- bzw. Olympische Distanz) 2 min., Mitteldistanz 4 min. und Langdistanz 8 min.

Mögliche Durchführung der Zeitstrafe:
Sprint- und Triathlondistanz:
a) abzusitzen in einer Strafbank an/auf der Radstrecke oder nach dem Radziel
b) oder Zeitaddition zur Rad- oder Endzeit.

Zusätzliche Alternative bei Mittel- und Langdistanz:
Laufen einer Strafrunde von 800m bei der Mittel- und 1600m bei der Langdistanz je Zeitstrafe. 2 Zeitstrafen sind möglich. Eine dritte führt zur Disqualifikation

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