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Änderung des Zweitstartrechts

Auf der Bundesligaausschussitzung am 6. Oktober 2006 wurde folgende Änderung des Zweitstartrechts für die Saison 2007 beschlossen:

Ein Verein kann maximal 3 Zweitstartrechte pro Mannschaft für die 1. und 2. Herrenbundesliga 2007 beantragen, bei Damen bleibt die bestehende Regelung bestehen.

Dies macht folgende Zusammenstellung möglich:
3 Zweitstartrechte
2 Zweitstartrechte + 1 Ausländer
1 Zweitstartrecht + 2 Ausländer

Es können maximal nur 2 Ausländer eingesetzt werden.

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