Auf der Bundesligaausschussitzung am 6. Oktober 2006 wurde folgende Änderung des Zweitstartrechts für die Saison 2007 beschlossen:
Ein Verein kann maximal 3 Zweitstartrechte pro Mannschaft für die 1. und 2. Herrenbundesliga 2007 beantragen, bei Damen bleibt die bestehende Regelung bestehen.
Dies macht folgende Zusammenstellung möglich:
3 Zweitstartrechte
2 Zweitstartrechte + 1 Ausländer
1 Zweitstartrecht + 2 Ausländer
Es können maximal nur 2 Ausländer eingesetzt werden.