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Regelwerk 2004: Folge 4, Ausrüstung

Heute gehts weiter mit einer Folge aus dem Regelwerk, die sich mit der Ausrüstung beschäftigt. Auch hier gibt es einige Neuerungen.

Das verwendete Zweirad (so heißt es in der Sportordnung) darf allein durch menschliche Muskelkraft vorwärts bewegt werden. Zusätzlich angebrachte Windabweiser und Verkleidungen an Wettkampfrad und Körper des Wettkämpfers sind nicht erlaubt. Davon ausgenommen sind Hinterräder.
Vorderräder müssen gespeicht (konventionell oder speichenarm aus Kunststoffen) sein. Lenkeranbauteile müssen so positioniert sein, dass im Falle eines Unfalles Verletzungen vermieden werden.

Jedes Rad muss eine Vorder- und Hinterradbremse haben (Neu in der Sportordnung !). Die Bremshebel müssen nach hinten ragen. Gestattet ist das Mitführen von Werkzeugen und Ersatzteilen; nicht jedoch das Mitführen oder Auswechseln von Laufrädern und Rahmen. Außergewöhn-liche Ausrüstung bleibt bis zu einer anderslautenden Entscheidung des Wettkampfgerichtes ungenehmigt.

Das Rad ist ebenfalls mit der Startnummer – sofern angeboten – zu versehen. Diese Nummer soll deutlich von links sichtbar sein. Bei Wettkämpfen, in den das Windschattenverfahren erlaubt ist, gelten weitergehende Bestimmungen (neu eingefügt!)

Die verwendeten Fahrräder müsser ferner folgende Lenkeinrichtung haben: Standardrennlenker, Armauflagen sind erlaubt, Auflieger dürfen die Linie zwischen den beiden Bremsgriffen nach vorne nicht überragen und müssen gebrückt sein. Scheibenräder sind nicht erlaubt.

Nachzulesen ist das ganze in § 5.3 der DTU-Sportordnung.

Neu in der Sportordnung ist auch der § 5.4, der ausführlich zu dem Helm etwas sagt:

“Bei allen Wettkämpfen ist ein radsportspezifischer Helm mit geschlossenem Kinnriemen zu tragen, dessen Aufbau den Bestimmungen eines anerkannten Prüfinstituts entspricht und der folgende Bedingungen – festzustellen durch eine Sichtprüfung – erfüllt:
- keine Beschädigung von Helmaußen- und Helminnenschale
- unbeschädigte, nicht dehnbare Halteriemen, die an mindestens 3 Stellen mit der Schale verbunden und die mittels Sicherheitssystem (nicht Klett o. ä.) schließbar sein müssen.
Für Helme mit der Prüfnorm TÜV-GS gilt dies nur, wenn sie ab 1995 hergestellt worden sind. Der Helm muss bei Überprüfung des Rades am Check-in unaufgefordert vorgezeigt werden… Während des Wettkampfes ist der Helm vor der unmittelbaren Aufnahme des Rades bis zum Abstellen desselben in der Wechselzone geschlossen zu tragen.”

Und zum Abschluss – praktisch als Bonbon -, noch ein Tip von der DTU, der ebenfalls in der Sportordnung nachzulesen ist:

“Aus Gründen der Sicherheit wird empfohlen, einen entsprechend geprüften und zugelassenen Helm am Veranstaltungstag auch vor und nach dem Wettkampf geschlossen zu tragen sofern er/sie das Rad fährt.”

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