Triathlon Team DSW Darmstadt

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Regelwerk 2004; Folge 1: Strafenkatalog

In den nachfolgenden Tagen werden wir einige wichtigen Regeln bzw. Regeländerungen der Saison 2004 vorstellen, die Triathleten, insbesondere die DSW-Homepage-Leser, wissen sollten:

Folge 1: Strafen und Maßnahmen des Wettkampfgerichtes

Die DTU bestraft Verstöße gegen die Sportordnung mit Verwarnungen, Zeitstrafen und Disqualifikation. Disqualfikationen werden nur bei schwerwiegenden Regelverstößen ausgesprochen.

Verwarnungen werden bei
- einfachen Regelverstößen, deren Zweck ein Zeitvorteil ist sowie bei
- Verstößen gegen Gebote, deren Ziel es in erster Linie ist, einen Vorteil im Wettkampf zu unterbinden, der Vorteil aber noch nicht eingetroffen ist oder durch Korrektur noch aufgehoben werden kann. Verwarnungen werden mit der gelben Karte geahndet, die im Wiederholungsfalle zur Disqualifikation führen (rote Karte).

Zeitstrafen werden ausgesprochen, wenn sich eine Gefahr des Verdachtes des Windschattenfahrens abzeichnet. Zeitstrafen werden durch zeigen der SCHWARZEN Karte und rufen des Wortes “Zeitstrafe” durch den Kampfrichter angezeigt. Die Zeitstrafen betragen: Sprintdistanz 1min., Triathlondistanz (Kurz- bzw. Olympische Distanz) 2min., Mitteldistanz 4min. und Langdistanz 8min.

Zeitstrafen können aber auch anderweitig durchgeführt werden:
a) durch absitzen in einer Strafbank an/auf der Radstrecke oder nach dem Radziel oder b) durch Zeitaddition zur Rad- oder Endzeit. Bei Mittel- und Langdistanz-Wettkämpfen können seit 2004 Zeitstrafen mit dem Laufen einer Strafrunde von 800m bei der Mittel- und 1600m bei der Langdistanz bestraft werden. Eine zweite Zeitstrafe führt zur Disqualifikation.

Grob unsportliches Verhalten, Beleidigungen und Tätlichkeiten rechtfertigen den sofortigen Ausschluss von einer Veranstaltung.

Das ganze ist nachzulesen unter § 3 der DTU-Sportordnung.

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